Muss ich für den/die Mitarbeiter:in zahlen, wenn er/sie auf Urlaub ist? Nein. Wenn Mitarbeiter:innen auf Urlaub oder im Krankenstand sind, wird Ihnen diese Zeit nicht verrechnet. Nur tatsächlich geleistete Stunden werden in Rechnung gestellt. Von Julia Buchberger|2025-01-29T18:37:12+01:0011. Dezember 2024|02 Überlassung|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: Julia Buchberger Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
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